AGB der Bewegtbild GmbH & Co KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen


I. Geltung der Bedingungen
1. Für alle Verträge über Leistungen und Lieferungen der Bewegtbild GmbH & Co KG (nachfolgend: Bewegtbild), gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Soweit der Vertrag aufgrund einer Ausschreibung nach VOL zustande kommt, gelten diese Geschäftsbedingungen in Ergänzung der VOL.

2. Ist der Kunde Kaufmann, gilt zusätzlich folgendes: Hinweisen auf die Einbeziehung anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen, Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Das gilt auch, wenn sich in kaufmännischen Bestätigungsschreiben Hinweise auf solche Einbeziehungen finden.

II. Vertragsabschluss, Honorar, Vorschuss
1. Alle Angebote von Bewegtbild verstehen sich lediglich als Aufforderungen an den Kunden, ein Vertragsangebot abzugeben und sind freibleibend. Verträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung des vom Kunden erteilten Auftrags durch Bewegtbild zustande. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen nach Zugang bei Bewegtbild gebunden. Abweichend von dieser Regelung kommt der Vertrag auch dann zustande, wenn Bewegtbild auf andere Weise – etwa durch Tätig werden auf Grund des Auftrags – zu erkennen gegeben hat, dass das Angebot des Kunden angenommen wird.

2. Das vereinbarte Honorar wird fällig, sobald Bewegtbild die Leistung erbracht hat, für die das Honorar vereinbart wurde. Bei Abrechnung nach Zeitabschnitten wird das Honorar mit der Abrechnung durch Bewegtbild, spätestens aber bei vollständiger Erbringung der Leistung fällig.

3. Bei Aufträgen mit einem kalkulierten Honorar von mehr als EUR 1.500,00 (excl. MWSt.) ist Bewegtbild berechtigt, einen angemessenen Vorschuss, maximal jedoch 40% der Auftragssumme zu fordern.

4. Hat Bewegtbild im Angebot das voraussichtliche Honorar kalkuliert, gilt eine Überschreitung um bis zu 10% als vertragsgemäß. Bei Abweichungen, die über diesen Rahmen hinausgehen, wird Bewegtbild den Kunden darauf unter Angabe des voraussichtlichen zusätzlichen Honorarvolumens hinweisen. Das zusätzliche Honorar gilt als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 2 Werktagen ab Zugang eines schriftlichen Hinweises durch Bewegtbild widerspricht. Mit dem Honorar werden nur die Leistungen vergütet, für die es vereinbart wurde. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, kann Bewegtbild gesondert berechnen. Das gilt insbesondere für Nebenleistungen und Auslagen (externe Druckkosten, Botendienste u.ä.).

III. Termine, Lieferzeiten
1. Termine und Lieferzeiten sind unverbindlich, solange sie durch Bewegtbild nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt werden.

2. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlich vereinbarten Termins oder einer verbindlich vereinbarten Lieferzeit auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorsehbare Hindernisse oder sonstige von Bewegtbild nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, verlängert sich die Lieferfrist für die Dauer dieser Umstände. Das gilt auch, wenn sich Bewegtbild bei Eintritt des hindernden Umstands im Verzug befindet.
Dauert das Leistungshindernis mehr als einen Monat an, sind sowohl Bewegtbild als auch der Kunde berechtigt, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus gehende Rechte des Kunden bleiben davon unberührt. Bewegtbild wird den Kunden von einem Leistungshindernis unverzüglich unterrichten und im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen des Kunden unverzüglich zurückerstatten.

IV. Abnahme, Gewährleistung, Haftung
1. Soweit die Leistung von Bewegtbild in der Erstellung von Grafiken, Animationen, Filmen, Clips oder sonstigen Werken besteht, gelten die nachfolgenden Regelungen:

a. Die Leistung ist abgenommen, sobald der Kunde den von Bewegtbild vorgelegten Entwurf freigegeben hat.

b. Bewegtbild übernimmt die Gewährleistung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab der Abnahme.

c. Als Mängel gelten nur technische Unzulänglichkeiten in den von Bewegtbild gelieferten Vorlagen, Dateien usw. Inhaltliche und gestalterische Beanstandungen muss der Kunde vor der Freigabe klären. Sie können nicht als Mangel geltend gemacht werden.

d. Bewegtbild haftet nicht für die Schutzrechtsfähigkeit der erstellten Produkte, es sei denn, dass die Schutzrechtsfähigkeit ausdrücklich garantiert worden ist. Die fehlende Schutzrechtsfähigkeit gilt nicht als Mangel der Leistung.

e. Nicht von der Gewährleistung umfasst sind Mängel und Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass der Kunde die Vorschriften über Installation, Hardware- und Softwareumgebung und Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat. Das gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass diese Umstände für den gerügten Mangel nicht ursächlich sind.

f. Der Kunde kann nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Ist für Bewegtbild eine der beiden Arten der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so beschränken sich die Ansprüche des Kunden auf die andere Art der Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung der Vergütung verlangen. Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

2. Für Fehler bei der Beratung oder bei der Erbringung sonstiger Dienstleistungen haftet Bewegtbild nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.
Für Gestaltungen und Texte, die vom Kunden geliefert oder vor der Produktion vom Kunden freigegeben wurden, trägt der Kunde die Verantwortung für Fehlerfreiheit, insbesondere die Richtigkeit von Text und Bild.

V. Verschwiegenheit
Bewegtbild und der Kunde sind wechselseitig dazu verpflichtet, alle aufgrund des Vertragsverhältnisses und seiner Durchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen Teils zu wahren und die Einhaltung dieser Verpflichtung auch hinsichtlich der Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen und zu kontrollieren. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Dauer des Vertrages hinaus.

VI. Schutzrechte, Eigentumsvorbehalt
1. Sämtliche Rechte an Leistungen von Bewegtbild oder Teilen davon verbleiben bei Bewegtbild, Soweit individualvertraglich nichts anderes geregelt ist, überträgt Bewegtbild dem Kunden an urheberrechtlich geschützten Produkten von Bewegtbild mit der Abnahme (IV.1.a.) ein auf den Vertragszweck beschränktes einfaches Nutzungsrecht. Der Erwerb des Nutzungsrechts durch den Kunden steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Honorars (II.). An Vorentwürfen, Vorab-Versionen und anderen nicht fertig gestellten und von Bewegtbild zur Freigabe vorgelegten Werken erwirbt der Kunde keine Rechte. Soweit Bewegtbild dem Kunden körperliche Sachen, insbesondere Datenträger, übereignet, steht die Übereignung ebenfalls unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Honorars (II.).

2. Bewegtbild garantiert, dass alle Leistungen frei von Schutzrechten Dritter sind. Das gilt nicht, wenn Bewegtbild im Einzelfall wegen begründeter Zweifel darauf hingewiesen hat, dass die Freiheit von Schutzrechten Dritter nicht zugesichert werden kann und auch nicht für Schutzrechte an Vorleistungen, die der Kunde erbracht oder geliefert hat. Wird gegenüber dem Kunden von einem Dritten die Behauptung erhoben, die von Bewegtbild durchgeführten Leistungen oder ein Arbeitsergebnis der Leistungen greife in ein Schutzrecht des Dritten ein, wird der Kunde Bewegtbild davon unverzüglich unterrichten. Bewegtbild ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Behandlung solcher Ansprüche zu übernehmen. Stellt sich jedoch heraus, dass die Behauptung des Dritten berechtigt ist und die Rechtsverletzung auf Umständen beruht, die im Verantwortungsbereich von Bewegtbild liegen, ist Bewegtbild verpflichtet, den Eingriff zu beseitigen und im Zusammenwirken mit dem Kunden dafür zu sorgen, dass die vertraglich übernommenen Leistungen ohne Eingriff in das Schutzrecht des Dritten fortgeführt werden können.

3. Der Kunde ist verpflichtet, Bewegtbild von allen Ansprüchen freizuhalten, die Dritte wegen der Verletzung von Schutzrechten gegenüber Bewegtbild geltend machen, soweit die Verletzung auf Vorleistungen beruht, die der Kunde erbracht oder geliefert hat.

VII. Kennzeichnung, Referenzen, Direktwerbung per E-Mail
1. Bewegtbild ist berechtigt, unentgeltlich auf für den Kunden hergestellten Produkten und bei für den Kunden durchgeführten Maßnahmen auf die Tätigkeit von Bewegtbild hinzuweisen und mit den Leistungen für den Kunden in angemessener Weise als Referenz zu werben.

2. Wenn Bewegtbild im Rahmen der Vertragsbeziehung Kenntnis von der E-Mail-Adresse des Kunden erhält, ist Bewegtbild berechtigt, dem Kunden an diese E-Mail-Adresse Werbung zuzusenden für Dienstleistungen von Bewegtbild, die denjenigen, die aufgrund des Vertrags erbracht werden, ähnlich sind. Das gilt nicht, wenn der Kunde der Verwendung seiner E-Mail-Adresse für die Zusendung solcher Werbung widersprochen hat. Die Berechtigung zur Verwendung der E-Mail-Adresse für die Zusendung von Werbung erlischt, wenn der Kunde der Verwendung seiner E-Mail-Adresse für diesen Zweck widerspricht. Der Kunde kann der Verwendung seiner E-Mail-Adresse für die Zusendung solcher Werbung jederzeit widersprechen, ohne dass dafür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

VIII. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
1. Der Kunde kann gegen Ansprüche von Bewegtbild nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

2. Ist der Kunde Kaufmann, gilt ergänzend folgendes: Ein Zurückbehaltungsrecht oder ein Leistungsverweigerungsrecht kann der Kunde nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausüben.

IX. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Geltung des einheitlichen UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

2. Ist der Kunde Kaufmann, gilt ergänzend folgendes:
Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden und Bewegtbild bestehenden Vertrag ist Erfüllungsort der Sitz von Bewegtbild. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag direkt oder indirekt ergebenden Streitigkeiten ist Flensburg.